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Prüfungsordnung 2019

2018-10-27 18:30
von Thomas Golubsky
(Kommentare: 0)
Gültig ab 1. Januar 2019

Präambel

Seit mehr als fünfunddreißigtausend Jahren ist der Hund Gefährte des Menschen. Durch die Domestikation ist der Hund eine enge Sozialgemeinschaft mit dem Menschen eingegangen und in wesentlichen Bereichen auf ihn angewiesen. Damit ist dem Menschen aber auch eine besondere Verantwortung für das Wohlbefinden des Hundes erwachsen. Gerade bei der Ausbildung des Hundes gebührt der physischen wie psychischen Gesundheit oberste Priorität. Als oberstes Prinzip gilt daher ein tiergerechter, artgemäßer und gewaltfreier Umgang mit dem Hund. Selbstverständlich sind die ausreichende Versorgung des Hundes mit Nahrung und Wasser, sowie die Fürsorge für seine Gesundheit, die unter anderem regelmäßige Impfung und ärztliche Untersuchungen einschließt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, dem Hund regelmäßigen Kontakt mit Menschen und genügend Beschäftigung zur Befriedigung seines Bewegungsbedürfnisses zu gewähren.

 

Quelle:

FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (AISBL)13, Place Albert 1er, B - 6530 Thuin (Belgique), tel : ++32.71.59.12.38, fax :++32.71.59.22.29, internet : http://www.fci.be


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